Sachverständiger Schwelm

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ök. Philipp Schulze Schwelm
Dipl.-Ök.

Philipp Schulze

Bausachverständiger und Baugutachter

Altmarkt 9
58332 Schwelm
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ökonom
  • Zwangsverwalter (IHK)
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Tüv rheinland zertifizierter bausachverstandiger baugutachter immobiliengutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schwelm steht Ihnen Dipl.-Ök. Herr Philipp Schulze als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ök. Herr Philipp Schulze kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schwelm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schwelm kommen bzw. sich nicht in Schwelm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Schwelm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Schwelm liegt im Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen und zählt rund 28.000 Einwohner. Die „Pforte Westfalens“ verbindet den Charme einer traditionsreichen Kleinstadt mit der unmittelbaren Nähe zu den Metropolen des Ruhrgebiets.

Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten in Schwelm

Dank der direkten Lage an der A1 sowie der Nähe zu den Autobahnen A43 und A46 ist Schwelm sehr gut angebunden. Wuppertal, Hagen und Dortmund sind in kurzer Zeit erreichbar. Der Bahnhof bietet zudem Verbindungen nach Düsseldorf und ins Ruhrgebiet. Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung sind vor Ort vorhanden.

Schwelm verfügt über eine historische Altstadt mit Fachwerkhäusern, kleinen Boutiquen und Cafés. Kulturelle Highlights sind die Christuskirche, das Haus Martfeld und die traditionsreiche Schwelmer Brauerei. Zahlreiche Vereine, Sportanlagen, Rad- und Wanderwege ins Bergische Land und ins Sauerland machen die Stadt auch für Freizeit und Erholung attraktiv.

Immobilienmarkt in Schwelm

Der Immobilienmarkt in Schwelm ist vielfältig und bietet sowohl Bestandsimmobilien als auch Neubauten. Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in den ruhigen Wohngebieten sind besonders gefragt. Die zentrale Lage zwischen Ruhrgebiet und Bergischem Land sorgt für eine stabile Nachfrage.

Die Kaufpreise bewegen sich im Durchschnitt zwischen 2.800 – 3.800 €/m² für Eigentumswohnungen und 3.000 – 4.200 €/m² für Häuser. Mietpreise liegen je nach Lage und Ausstattung zwischen 8 – 10 €/m². Damit bietet Schwelm ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, vor allem für Familien und Pendler.

Ihre Bausachverständigen in Schwelm

Unsere Sachverständigen in Schwelm unterstützen Sie zuverlässig bei der Immobilienbewertung, bei Schadens- und Mängelgutachten sowie bei der Begleitung von Bauvorhaben. Dank unserer regionalen Marktkenntnis können wir den Wert und Zustand von Immobilien realistisch einschätzen.

Warum Bauexperts Schwelm

  • Umfassende Expertise im Immobilienmarkt des Ennepe-Ruhr-Kreises
  • Unabhängige Gutachten für Käufer, Eigentümer und Investoren
  • Komplettes Leistungsspektrum von Wertermittlung bis Baubegleitung

 

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